Rechtsprechung
VGH Bayern, 13.11.2012 - 12 B 12.1675 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
1. "Angemessen" im Sinne von § 89 Abs. 2 SGB IX ist der Arbeitsplatz, der nach Entgelt und Art der Tätigkeit, den Fähigkeiten, den durch die Behinderung bedingten Einsatzmöglichkeiten und der Vorbildung des Schwerbehinderten entspricht.2. Das Entgelt für den anderen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Angemessenheit eines Arbeitsplatzes nach Entgelt und Art der Tätigkeit für einen Schwerbehinderten gem. § 89 Abs. 2 SGB IX
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IX § 89 Abs. 2
Anforderungen an die Angemessenheit eines Arbeitsplatzes nach Entgelt und Art der Tätigkeit für einen Schwerbehinderten gem. § 89 Abs. 2 SGB IX - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 13.03.2012 - RN 9 K 11.662
- VGH Bayern, 13.11.2012 - 12 B 12.1675
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 265
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64
Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 12 B 12.1675
"Angemessen" ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die auf der Grundlage älterer Rechtsvorschriften zum Schwerbehindertenrecht (ohne das Kriterium der Zumutbarkeit) ergangen ist, der Arbeitsplatz, der nach Entgelt und Art der Tätigkeit, den Fähigkeiten, den durch die Behinderung bedingten Einsatzmöglichkeiten und der Vorbildung des Schwerbehinderten entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.1.1966 - V C 62.64 -, BVerwGE 23, 123 [125 f.]; Urteil vom 15.4.1959 - V C 162.56 -, BVerwGE 8, 234 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 3.2.2009 - 12 A 2931/08 -, Behindertenrecht 2009, 175 ff.).Es kann auch geringer sein, sofern dadurch nicht "die Lebensstellung als solche verschlechtert wird" (vgl. ausdrückl. BVerwG, Urteil vom 12.1.1966 - V C 62.64 -, BVerwGE 23, 123 [126]; OVG NRW, Beschluss vom 3.2.2009 - 12 A 2931/08 -, Behindertenrecht 2009, 175 ff.).
Damit bilden allein die Vergütungsgruppen einen sachgerechten Vergleichsmaßstab (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 12.1.1966 - V C 62.64 -, BVerwGE 23, 123 [126] in einem einen Angestellten des öffentlichen Dienstes betreffenden Fall).
Unangemessen wäre daher eine Herabstufung in eine Laufbahngruppe, die nicht mehr der bisherigen Eingruppierung vergleichbar ist (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 12.1.1966 - V C 62.64 -, BVerwGE 23, 123 [126] in einem einen Angestellten des öffentlichen Dienstes betreffenden Fall).
Unangemessen wäre daher eine Herabstufung in eine Gruppe, die nicht mehr dem gehobenen Sparkassendienst vergleichbar ist (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 12.1.1966 - V C 62.64 -, BVerwGE 23, 123 [126] in einem einen Angestellten des öffentlichen Dienstes betreffenden Fall).
Der Kläger hat im Rahmen des Berufungsverfahrens trotz ausdrücklichen Hinweises auf die Maßstäbe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 1966 - 5 V C 62.64 -, BVerwGE 23, 123 (126) kein neues "Angebot" für eine Änderungskündigung unterbreitet, das die erneute Befassung des Integrationsamtes mit dem Streitstoff rechtfertigen würde.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - 12 A 2931/08
Rechtmäßigkeit einer Zustimmung des Integrationsamtes für ein Angebot bzgl. eines …
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 12 B 12.1675
"Angemessen" ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die auf der Grundlage älterer Rechtsvorschriften zum Schwerbehindertenrecht (ohne das Kriterium der Zumutbarkeit) ergangen ist, der Arbeitsplatz, der nach Entgelt und Art der Tätigkeit, den Fähigkeiten, den durch die Behinderung bedingten Einsatzmöglichkeiten und der Vorbildung des Schwerbehinderten entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.1.1966 - V C 62.64 -, BVerwGE 23, 123 [125 f.]; Urteil vom 15.4.1959 - V C 162.56 -, BVerwGE 8, 234 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 3.2.2009 - 12 A 2931/08 -, Behindertenrecht 2009, 175 ff.).Ob und inwieweit nach Einführung des Zumutbarkeitskriteriums durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertengesetzes vom 24. April 1974, BGBl I S. 981, die Begriffe der Angemessenheit und der Zumutbarkeit des anderen Arbeitsplatzes sich insbesondere in Bezug auf das mit dem anderen Arbeitsplatz verbundene Entgelt inhaltlich überschneiden, kann vorliegend mangels Entscheidungserheblichkeit dahinstehen (vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 3.2.2009 - 12 A 2931/08 -, Behindertenrecht 2009, 175 ff. m.w.N.).
Es kann auch geringer sein, sofern dadurch nicht "die Lebensstellung als solche verschlechtert wird" (vgl. ausdrückl. BVerwG, Urteil vom 12.1.1966 - V C 62.64 -, BVerwGE 23, 123 [126]; OVG NRW, Beschluss vom 3.2.2009 - 12 A 2931/08 -, Behindertenrecht 2009, 175 ff.).
Dass die Arbeit auf dem anderen Arbeitsplatz tarifgerecht entlohnt wird, beseitigt deshalb nur ein Hindernis für die Anerkennung des anderen Arbeitsplatzes als angemessen, ist jedoch für die Beurteilung der Angemessenheit des anderen Arbeitsplatzes nicht (allein) ausschlaggebend (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3.2.2009 - 12 A 2931/08 -, Behindertenrecht 2009, 175 ff.).
- VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52
Schwerbehindertenrecht - Zustimmung zur Änderungskündigung eines Bademeisters
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 12 B 12.1675
30 Das Entgelt für den anderen (neuen) Arbeitsplatz muss nicht dem für den vorhergehenden Arbeitsplatz entsprechen (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.9.2009 - 12 B 09.52 - , RdNr. 53 m.w.N.).Ebenso wenig mit der hier vorliegenden Fallgestaltung vergleichbar ist der dem Urteil des Senats vom 17. September 2009 - 12 B 09.52 - zugrunde liegende Sachverhalt der Kündigung eines "Schwimmmeister- Gehilfen ".
- VGH Bayern, 14.11.2006 - 9 BV 06.1431
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 12 B 12.1675
Maßgebend ist dabei aus der Sicht des Schutzes schwerbehinderter Menschen allerdings nicht die Brutto-, sondern die (gegebenenfalls zu ermittelnde) Nettovergütung (vgl. BayVGH, Urteil vom 14.11.2006 - 9 BV 06.1431 -, ZTR 2008, 173 ff.).cc) Auch soweit der Kläger darauf hinweisen lässt, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in einem anderen Fall (vgl. Urteil vom 14.11.2006 - 9 BV 06.1431 -, ZTR 2008, 173 ff.) bereits einen Wechsel vom "gehobenen" in den "mittleren" Verwaltungsdienst als unproblematisch angesehen, kann dies zu keiner anderen Beurteilung führen.
- BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08
Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 12 B 12.1675
Die Qualifikation als Sparkassenbetriebswirt ist Zugangsvoraussetzung für die Eingruppierung in den gehobenen Sparkassendienst - Entgeltgruppe 9 bis 11 TVöD-Sparkassen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 19.1.2011 - 3 AZR 621/08 -, DB 2011, 1338 ff., RdNr. 36; LAG München, Urteil vom 8.5.2008 - 2 Sa 9/08 - ). - LAG München, 08.05.2008 - 2 Sa 9/08
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 12 B 12.1675
Die Qualifikation als Sparkassenbetriebswirt ist Zugangsvoraussetzung für die Eingruppierung in den gehobenen Sparkassendienst - Entgeltgruppe 9 bis 11 TVöD-Sparkassen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 19.1.2011 - 3 AZR 621/08 -, DB 2011, 1338 ff., RdNr. 36; LAG München, Urteil vom 8.5.2008 - 2 Sa 9/08 - ). - BVerwG, 15.04.1959 - V C 162.56
Zur Auslegung des Schwerbeschädigtengesetzes § 13 Abs 1 und 2
Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2012 - 12 B 12.1675
"Angemessen" ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die auf der Grundlage älterer Rechtsvorschriften zum Schwerbehindertenrecht (ohne das Kriterium der Zumutbarkeit) ergangen ist, der Arbeitsplatz, der nach Entgelt und Art der Tätigkeit, den Fähigkeiten, den durch die Behinderung bedingten Einsatzmöglichkeiten und der Vorbildung des Schwerbehinderten entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.1.1966 - V C 62.64 -, BVerwGE 23, 123 [125 f.]; Urteil vom 15.4.1959 - V C 162.56 -, BVerwGE 8, 234 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 3.2.2009 - 12 A 2931/08 -, Behindertenrecht 2009, 175 ff.).
- VG Mainz, 06.09.2018 - 1 K 25/18
Rechtmäßige Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des …
Es kann auch geringer sein, sofern dadurch nicht "die Lebensstellung als solche verschlechtert wird" (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. Januar 1966 - V C 62.64 -, juris, Rn. 34; BayVGH, Urteil vom 13. November 2012 - 12 B 12.1675 -, juris, Rn. 30; OVG NRW…, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 12 A 2931/08 -, juris, Rn. 12).Maßgeblich kann insoweit auch grundsätzlich nur das Bruttoeinkommen sein, da alleine dieses eine verlässliche und auch ohne weiteres zu ermittelnde Grundlage zur Berechnung durch das Integrationsamt und die Gerichte bietet (im Ergebnis auf das Bruttoeinkommen abstellend: OVG NRW…, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 12 A 2931/08 -, juris, Rn. 16; a. A. BayVGH, Urteil vom 13. November 2012 - 12 B 12.1675 -, juris, Rn. 31).